Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch

 

Liebe KundenInnen,

 

der Hessische Landtag hat am 16.10.2014 das oben genannte Gesetz beschlossen. Der Landkreis Schwalm-Eder hat nunmehr durch Satzung nach Maßgabe des §  9  des Gesetzes über kommunale Abgaben kostenpflichtige Tatbestände und Gebührensätze für Amtshandlungen im Bereich der Gewinnung von Frischfleisch am 08.12.2014 im Kreistag über eine Anpassung der Gebühren in diesem Bereich beschlossen.

 

 

Am 01.01.2024 wurde wiedermal von staatlicher Seite an der Kostenschraube gedreht.

 

Unsere Schlachtgebühr von 34,90 Euro pro Tier ist momentan nicht davon betroffen!

 

 

Unser Produktpreis pro Kilogramm bleibt von dieser Erhöhung unberührt.

 

Die Schlachtgebühr ist eins zu eins ein durchlaufender Posten, der an die Behörden und Institutionen abgeführt wird.

 

Wie setzt sich die Schlachtgebühr zusammen:

 

  • Lebend- und Fleischbeschau
  • Jährliche Wasseruntersuchung
  • Jährliche Hygieneuntersuchung (Abklatschproben)
  • Schlachtabfallentsorgung
  • Zeitfaktor Hygienekontrollen

 

Für Ihr Verständnis, weitere Geschäftsbeziehung und Zufriedenheit mit unserem hochwertigen Lammfleisch möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.

 

Ihre

 

 

Familie Heyner